Hans Zippert über Terrorcamps, welt.de, 20. September 2007:
Viele Erholungsuchende, die sich auf den Besuch eines Terrorcamps freuen, sind erleichtert über die Pläne von Ministerin Zypries. Der bloße Aufenthalt im Camp und das Absolvieren einer terroristischen Grundausbildung bleiben nämlich straflos. Zehn Jahre Haft drohen nur demjenigen, der mit den erworbenen Fähigkeiten tatsächlich ein Attentat plant. Jeder Terrorist muss sich deshalb in Zukunft im Terroristenmelderegister registrieren und seinen Anschlag beim Justizministerium genehmigen lassen. Wer einen Terroranschlag plant, ohne vorher die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung genossen zu haben, muss sogar mit mehr als zehn Jahren Haft rechnen. Die Bundesjustizministerin warnte eindringlich vor dem Besuch von Terrorbetrieben, die kein staatliches Zertifikat besitzen. Die dort erworbenen Abschlüsse haben keinerlei Gültigkeit und werden von den deutschen Handwerkskammern nicht anerkannt. Man solle auf Hinweise achten wie: “Dieser Terrorhandwerksbetrieb bildet aus”. Den Titel Topterrorist darf nur führen, wer eine Zusatzausbildung zum Topterroristen erfolgreich abgeschlossen hat. Die Arbeit in einem Callcenter der Telekom gilt übrigens nicht als Terrorcampausbildung.